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Badsanierung BerlinFÖRDERUNG · PFLEGEKASSE

Badumbau mit Pflegegrad: Zuschuss der Pflegekasse

Wer einen Pflegegrad hat, kann für den Umbau des Badezimmers einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bekommen. Hier steht, wer Anspruch hat, wie hoch der Zuschuss ist und wie Sie ihn beantragen.

Dusche mit Haltegriff und Klappsitz in einem altersgerechten Bad
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Badumbau mit Pflegegrad: Zuschuss der Pflegekasse im Überblick

Wenn das Bad die Pflege zu Hause erschwert, beteiligt sich die Pflegekasse am Umbau: bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI (Stand 2026, bitte aktuell prüfen). Der wichtigste Satz vorweg: Der Antrag muss vor Beginn des Umbaus gestellt sein – wer zuerst baut und dann beantragt, steht meist ohne Zuschuss da.

Diese Seite erklärt die Förderung und den Papierkram. Den Teil, den wir übernehmen, ist schnell gesagt: Wir sehen uns Ihr Bad an, nehmen Maß und erstellen einen Kostenvoranschlag, der die geplanten Maßnahmen einzeln ausweist und den Pflegebezug erkennen lässt. Diesen Kostenvoranschlag legen Sie Ihrem Antrag bei. Über die Bewilligung entscheidet allein die Pflegekasse.

Hinweis: Wir sind Handwerker, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Pflegeberatung. Die hier genannten Regelungen geben den Stand 2026 wieder – prüfen Sie sie bitte aktuell bei Ihrer Pflegekasse oder einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Zuschuss für den Badumbau: 4.180 Euro ab Pflegegrad 1

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad – und zwar bereits ab Pflegegrad 1. Das überrascht viele: Der Zuschuss ist nicht den hohen Pflegegraden vorbehalten, es gilt Pflegegrad 1 bis 5 gleichermaßen. Die zweite Voraussetzung ist der Zweck: Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, sie erheblich erleichtern oder die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen. Gepflegt werden muss zu Hause, nicht im Heim.

Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es diesen Zuschuss nicht. Läuft die Begutachtung noch, lohnt sich Geduld: Wird der Pflegegrad rückwirkend anerkannt, ist die Beantragung in der Regel weiterhin möglich – solange der Umbau noch nicht begonnen hat. Klären Sie den Einzelfall vorher mit Ihrer Pflegekasse.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss deckt selten den vollen Umbau. Er deckt aber oft genau den Teil, der aus einem normalen Bad ein barrierefreies Bad macht: den schwellenlosen Duschplatz, die Griffe, die breitere Tür.

Pflegestufe oder Pflegegrad? Die alten Begriffe

Viele suchen nach „Badumbau Pflegestufe“ oder „Zuschuss bei Pflegestufe 1“. Die Pflegestufen 0 bis 3 gibt es seit der Pflegereform 2017 nicht mehr; sie wurden in die Pflegegrade 1 bis 5 überführt. Wer damals eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch übergeleitet und musste nichts neu beantragen. Gemeint ist heute also immer der Pflegegrad – die Frage „Bekomme ich bei Pflegestufe 2 einen Zuschuss für den Badumbau?“ beantwortet sich über den entsprechenden Pflegegrad.

Ein zweiter Begriff sorgt für Verwirrung: die Krankenkasse. Sie zahlt keine baulichen Umbauten. Kleine Hilfsmittel wie ein Duschhocker, ein Badewannenlift oder ein mobiler Toilettensitz laufen über Hilfsmittel beziehungsweise Pflegehilfsmittel, nicht über den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Fest mit dem Gebäude verbundene Anpassungen – Fliesen, Vorwand, Leitungen, Türen – sind dagegen genau das, was die Pflegekasse hier bezuschusst.

Was wird beim barrierefreien Badumbau gefördert?

Bezuschusst werden bauliche Maßnahmen, die eine konkrete Barriere beseitigen – im Antrag heißen sie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Die Pflegekasse fragt nicht „Ist das ein schönes Bad?“, sondern „Welche Barriere erschwert die Pflege, und was ändert der Umbau daran?“. Typisch im Bad sind:

Bodengleiche Dusche statt Wanne

Der häufigste Fall: Die Badewanne wird zur Barriere, weil der Einstieg über den Wannenrand nicht mehr gelingt. Der Umbau zum schwellenlosen Duschplatz ist die klassische bezuschusste Maßnahme.

Haltegriffe und Stützklappgriffe

Griffe an Dusche, WC und Waschtisch – inklusive der Wandverstärkung, die dafür nötig ist. Ohne tragfähigen Untergrund hält kein Griff.

Erhöhtes WC, unterfahrbarer Waschtisch

Anpassung der Sitzhöhe beim WC, Versetzen des Waschtischs, Armaturen, die sich mit wenig Kraft bedienen lassen.

Türen und Schwellen

Türverbreiterung, Schiebetür, Entfernen von Schwellen – auch auf dem Weg zum Bad, denn der Zuschuss ist nicht auf den Raum selbst beschränkt.

Rutschhemmung und Licht

Rutschhemmende Bodenfliesen, bessere Beleuchtung, kontrastreiche Gestaltung für Menschen mit eingeschränktem Sehen.

Neuer Grundriss im Bad

Versetzen von Wänden oder das Zusammenlegen von Bad und WC, wenn nur so die Bewegungsfläche für Rollator oder Rollstuhl entsteht.

Wichtig für den Antrag: Formulieren Sie den Pflegebezug. „Wanne kann nicht mehr überstiegen werden, Sturzgefahr, Hilfe beim Waschen ist im Bad nicht möglich“ sagt der Pflegekasse mehr als „Bad ist alt“. Der Einbau moderner Ausstattung allein ist keine wohnumfeldverbessernde Maßnahme – gefördert wird die Sicherheit im Bad, nicht das Design. Maßgeblich ist, dass die Maßnahme die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit im Alltag zurückbringt.

Antrag stellen: Schritt für Schritt

01

Pflegegrad klären

Liegt ein Pflegegrad vor? Wenn nicht, zuerst bei der Pflegekasse beantragen. Die Begutachtung braucht Zeit – rechnen Sie sie in Ihre Planung ein.

02

Bad ansehen lassen, Kostenvoranschlag holen

Wir kommen zur Besichtigung, nehmen Maß und schreiben einen Kostenvoranschlag, in dem die einzelnen Maßnahmen und ihre Kosten getrennt aufgeführt sind. So kann die Pflegekasse zuordnen, was baulich der Barrierebeseitigung dient.

03

Antrag vor Baubeginn stellen

Formloser Antrag oder Formular der Pflegekasse, dazu der Kostenvoranschlag und eine kurze Begründung: Welche Barriere besteht, wie erschwert sie die Pflege zu Hause, was ändert der Umbau. Oft hilft eine Stellungnahme des Pflegedienstes oder der Pflegeberatung.

04

Bewilligung abwarten

Die Pflegekasse prüft, fragt bei Bedarf nach oder lässt begutachten. Erst wenn die Maßnahme genehmigt ist, sollte gebaut werden. Bei Ablehnung ist Widerspruch möglich – die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids.

05

Umbau ausführen

Wir setzen den bewilligten Umfang um und halten uns an das, was im Kostenvoranschlag steht. Änderungen während der Bauzeit stimmen wir vorher mit Ihnen ab, damit die Abrechnung sauber bleibt.

06

Rechnung einreichen

Sie reichen unsere Rechnung bei der Pflegekasse ein und erhalten den bewilligten Zuschuss. Manche Kassen zahlen direkt an den Betrieb – das klären Sie im Bewilligungsschreiben.

Der teuerste Fehler: zu früh anfangen

Der Zuschuss setzt voraus, dass der Antrag vor Beginn des Umbaus gestellt wird. Wer die alten Fliesen schon herausgerissen hat, kann die Notwendigkeit der Maßnahme nicht mehr nachweisen. Halten Sie also diese Reihenfolge ein: erst Kostenvoranschlag und Antrag, dann Bewilligung, dann Baustelle. Wir richten unseren Terminplan danach aus – eine Wartezeit auf den Bescheid ist eingeplant, keine Ausnahme.

Wenn der Umbau mehr kostet als der Zuschuss

Das ist der Normalfall. Die Kosten für einen Badumbau liegen fast immer höher als der Zuschuss: 4.180 Euro decken eine Teilmaßnahme gut ab, eine Komplettsanierung nicht. Sie haben dann drei Wege, die sich kombinieren lassen: den Umfang auf das Nötige begrenzen, in Etappen bauen oder den Eigenanteil aus eigenen Mitteln tragen und weitere Fördertöpfe prüfen.

LeistungUmfangRichtwert
Badewanne zu Dusche umbauenTeilmaßnahme inkl. Fliesenarbeiten im Duschbereich4.500 – 9.500 €
Bodengleiche Dusche einbauenschwellenloser Duschplatz mit Gefälle, Abdichtung, Ablauf3.500 – 8.000 €
Teilsanierungz. B. nur Waschplatz, WC oder einzelne Teilflächenab ca. 6.000 €
Barrierefreier Badumbaukomplettes Bad inkl. Dusche, WC, Waschplatz, Türanpassung12.000 – 28.000 €

Richtwerte zur Orientierung (brutto inkl. 19 % MwSt., Berlin, Stand 2026); verbindlich ist unser Festpreisangebot nach Besichtigung und Aufmaß. Den Preis beeinflussen Größe und Zustand des Bads, der Zustand der Leitungen, Grundrissänderungen, Untergrund und Abdichtung, Fliesenformat und Ausstattungsniveau sowie Altbau-Besonderheiten und Logistik.

Weitere Fördermöglichkeiten

Die KfW fördert altersgerechtes Umbauen mit dem Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159); daneben gibt es den Investitionszuschuss 455-B, dessen Verfügbarkeit von den Haushaltsmitteln abhängt – bitte tagesaktuell prüfen, bevor Sie damit kalkulieren. Zusätzlich lassen sich Handwerkerleistungen nach § 35a EStG steuerlich geltend machen: 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr, nicht kombinierbar mit öffentlich geförderten Maßnahmen und nur bei unbarer Zahlung. Das ist ein Hinweis, keine Steuerberatung – sprechen Sie mit Ihrem Steuerbüro.

Erneut beantragen, wenn sich die Pflegesituation ändert

Der Zuschuss ist nicht verbraucht, nur weil er einmal geflossen ist. Verschlechtert sich die Pflegesituation dauerhaft – ein höherer Pflegegrad, ein neues Krankheitsbild, plötzlich ist der Rollstuhl nötig – kann für eine weitere Maßnahme erneut ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro beantragt werden. Deshalb lohnt es sich, in Etappen zu denken: zuerst die Dusche, später die Türverbreiterung, wenn der Rollator dazukommt.

Praktisch heißt das für die Planung: Wir bauen so, dass der nächste Schritt später ohne neue Fliesenbaustelle möglich bleibt – Wandverstärkungen für spätere Haltegriffe, Leerrohre, ein Waschtisch mit entfernbarem Unterschrank. Diese Vorrüstung kostet beim laufenden Umbau wenig und spart bei der zweiten Maßnahme viel.

Mietwohnung und Eigentumswohnung

Zur Miete brauchen bauliche Veränderungen die Zustimmung des Vermieters. Bei Maßnahmen zur Barrierereduzierung besteht nach § 554 BGB grundsätzlich ein Anspruch auf Zustimmung – im Rahmen einer Interessenabwägung und gegebenenfalls verbunden mit einer Rückbaupflicht beim Auszug. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein, bevor Sie beauftragen; viele Pflegekassen fragen sie ohnehin ab. In der Eigentumswohnung sind Eingriffe ins Gemeinschaftseigentum – Stränge, Estrich, tragende Bauteile – mit der WEG beziehungsweise der Verwaltung abzustimmen.

Und der Umbau selbst?

Die Bauseite steht auf eigenen Seiten ausführlich beschrieben: Welche Bausteine ein Bad wirklich barrierefrei machen und wo im Berliner Bestand die Grenze zwischen barrierefrei und barrierearm verläuft, lesen Sie unter barrierefreies Bad. Die häufigste bezuschusste Einzelmaßnahme erklären wir unter Badewanne zu Dusche umbauen, die technische Lösung des schwellenlosen Einstiegs unter bodengleiche Dusche. Wie ein Projekt bei uns abläuft, steht auf der Seite Ablauf.

In ganz Berlin unterwegs, Sitz in Spandau: Wir koordinieren Sanitär, Elektro, Trockenbau, Abdichtung, Fliesen und Montage selbst, damit Sie sich während der Pflege zu Hause nicht auch noch um Termine zwischen vier Firmen kümmern müssen.

Kostenvoranschlag für die Pflegekasse

Sagen Sie uns kurz, worum es geht – wir kommen zur Besichtigung und liefern die Unterlagen, die Ihr Antrag braucht.

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HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zum Zuschuss beim Badumbau

Wann zahlt die Pflegekasse einen Badumbau?+

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, die Pflege zu Hause stattfindet und der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die Selbstständigkeit wiederherstellt. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Der Antrag muss vor Beginn des Umbaus gestellt werden.

Ab welchem Pflegegrad habe ich Anspruch?+

Bereits ab Pflegegrad 1. Es gilt Pflegegrad 1 bis 5 – der Betrag ist in allen Pflegegraden gleich hoch. Entscheidend ist nicht die Höhe des Pflegegrads, sondern der Pflegebezug der Maßnahme.

Wie hoch ist der Zuschuss genau?+

Bis zu 4.180 € pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einem Haushalt und bauen gemeinsam um, sind bis zu 16.720 € möglich. Stand 2026, bitte aktuell prüfen.

Wie oft kann ich den Zuschuss beantragen?+

Der Zuschuss gilt pro Maßnahme. Ändert sich die Pflegesituation dauerhaft – etwa durch einen höheren Pflegegrad oder eine neue Einschränkung – kann eine weitere Maßnahme erneut bezuschusst werden. Ein reines Nachbessern aus optischen Gründen zählt nicht dazu.

Gibt es einen Zuschuss für den Badumbau ohne Pflegegrad?+

Von der Pflegekasse nicht – ohne anerkannten Pflegegrad besteht kein Anspruch nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Prüfen lassen sich dann andere Wege: KfW-Programme zum altersgerechten Umbauen, die steuerliche Anrechnung von Handwerkerleistungen nach § 35a EStG oder Leistungen anderer Kostenträger, etwa bei einem anerkannten Unfall. Für Kleinhilfsmittel ist die Krankenkasse zuständig.

Was passiert, wenn ich schon angefangen habe zu bauen?+

Dann wird es schwierig: Die Pflegekasse muss die vorhandene Barriere prüfen können, und die Bewilligung erfolgt vor Beginn der Maßnahme. Ist der Umbau bereits begonnen, lehnen Kassen den Zuschuss in der Regel ab. Warten Sie mit dem Baustart auf den Bescheid – wir planen diese Wartezeit mit ein.

Darf der Vermieter den Umbau ablehnen?+

Bei Barrierereduzierung besteht nach § 554 BGB grundsätzlich ein Anspruch auf Zustimmung, der im Einzelfall gegen die Interessen des Vermieters abgewogen wird; eine Rückbaupflicht beim Auszug ist möglich. Fragen Sie schriftlich an und legen Sie den geplanten Umfang bei. Das ist ein Hinweis, keine Rechtsberatung.

Welche Unterlagen braucht der Antrag?+

In der Regel: Antrag oder Formular der Pflegekasse, Kostenvoranschlag mit einzeln aufgeführten Maßnahmen, eine Begründung mit Pflegebezug und – je nach Kasse – Fotos des jetzigen Bads sowie bei Mietwohnungen die Zustimmung des Vermieters. Den Kostenvoranschlag erstellen wir nach dem Aufmaß.

Erstellen Sie den Kostenvoranschlag auch, wenn der Zuschuss abgelehnt wird?+

Besichtigung, Aufmaß und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Wird der Antrag abgelehnt, entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Umbau kleiner zuschneiden, in Etappen umsetzen oder zunächst zurückstellen. Beim Widerspruch unterstützen wir mit einer präzisierten Leistungsbeschreibung.

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